Honorare und Modalitäten
Psychotherapie
Die Gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen komplett die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung, da ich von der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein zugelassen bin.
Die probatorischen Sitzungen ( bis zu maximal 5 Probesitzungen zu Beginn einer möglichen Therapie) können direkt über die Versichertenkarte (Chipkarte) mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Hierfür bedarf es auch keiner Überweisung durch einen Arzt. Auch eine Praxisgebühr wird nicht fällig.
Die Privatversicherungen und die Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Vor der Aufnahme einer psychotherapeutischen Behandlung setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung und erkundigen sich nach den für Ihr Kind geltenden Versicherungsbedingungen.
Die Gebühren der Psychotherapie richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Schließlich besteht immer die Möglichkeit, die Kosten für die Psychotherapie selbst zu tragen (Selbstzahler). Dies hat den Vorteil, dass Sie die Dauer der Behandlung in Kooperation mit mir selbst bestimmen können, nicht an bestimmte Therapieverfahren gebunden sind und der Krankenkasse keine Rechenschaft ablegen müssen.
Die Kosten richten sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Für reservierte psychotherapeutische Termine, die nicht wahrgenommen werden, bzw. nicht bis mindestens 24 Std. vor Sitzungsbeginn abgesagt werden, wird eine Ausfallgebühr von € 80,-/Std. berechnet.